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Die Abteilung Junge Menschen und Familie

Bild aus dem Familienleben

Wer wir sind und was wir machen

Das Recht jedes jungen Menschen auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit ist im Sozialgesetzbuch (SGB) VIII / Kinder- und Jugendhilfe (pdf, 182.1 KB) festgeschrieben.


Staatliche Kinder- und Jugendhilfe

hat dementsprechend die Aufgabe,

  • junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung zu fördern und dazu beizutragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen,

  • Eltern und andere Erziehungsberechtigte in ihrem Erziehungsauftrag zu unterstützen, zu beraten und die Erziehung in der Familie zu ergänzen,

  • Kindern und Jugendlichen, deren Eltern vorübergehend oder für längere Zeit ihren Erziehungsaufgaben nicht gerecht werden können, außerhalb ihrer Herkunftsfamilie eine Entwicklungsperspektive zu geben,

  • Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen,

  • dazu beizutragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen.



Die Oberste Landesjugendbehörde im Land Bremen

  • plant und koordiniert die Wahrnehmung der Kinder- und Jugendhilfe auf der Ebene des Bundeslandes

  • wirkt zusammen mit den anderen Bundesländern in der AGJF (Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesjugend- und Familienbehörden)

  • und ist für die Durchführung von Landesaufgaben (Förderung, Richtlinien, Anerkennung) zuständig.

Ansprechpartner für Bürger und Bürgerinnen, die Dienstleistungen der Kinder- und Jugendhilfe in Anspruch nehmen wollen, sind das Amt für Soziale Dienste Bremen Externes Angebot und das Amt für Jugend, Familie und Frauen Bremerhaven Zur Visitenkarte unter bremen.de.

Das Landesjugendamt in Bremen ist zuständig für die Beratung von freien und öffentlichen Trägern der Kinder- und Jugendhilfe, für Betriebserlaubnisse und Heimaufsicht und nimmt Aufgaben der Fortbildung und Qualifizierung von Fachkräften wahr. Das Landesjugendamt wirkt mit den Landesjugendämtern anderer Bundesländer in der BAGLJÄ (Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter) Externes Angebot zusammen.



Abteilungsleitung und Leitung der Obersten Landesjugendbehörde

Abteilungsleitung:
Dr. Heidemarie Rose
Tel.: +49 421 361 4582
Fax: +49 421 361 2155

Geschäftstelle Landesjugendbehörde
Beate Gutzeit
Tel.: +49 421 361 4582
Fax: +49 421 361 2155


Aufgabenfelder der Obersten Landesjugendbehörde Bremen

Referat 20
Junge Menschen in Besonderen Lebenslagen

  • Hilfen für behinderte junge Menschen
  • Unterstützung der Eltern in der Erziehung
  • Unterbringung und Betreuung junger Menschen außerhalb der Herkunftsfamilie (Notaufnahme, Eltern-Kind-Einrichtungen, Pflegefamilien, Heime)
  • Aufsicht und Beratung der Träger und Einrichtungen (Landesjugendamt)
  • unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
  • Grundsatzfragen der wirtschaftlichen Jugendhilfe
  • Jugenddelinquenz und Jugendgerichtshilfe

Referat 21
Bürgerschaftliches Engagement, Selbsthilfe, Familienförderung und -politik und Ausbildung

  • Bürgerschaftliches Engagement
  • Selbsthilfe
  • Familienpolitik und Familienförderung
  • Geschäftsführung "Bremer Bündnis für Familie"
  • Familienbildung
  • Familienrechtsangelegenheiten
  • Gleichgeschlechtliche Lebensweisen
  • Unterhaltsvorschussgesetz
  • Ausbildung von Fachkräften im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe (staatl. Anerkennung der Ausbildung von Erzieher/innen, Sozialpädagog/innen, Heilerziehungspfleger/innen und Elementarpädagog/innen)

Referat 22
Kinder- und Jugendförderung, Jugendbildung

  • Anerkennungen nach § 75 SGB VIII
  • Jugendverbände, Jugendbildung, Internationale Jugendbewegung, JULEICA
  • Spielraumförderung
  • Jugendberufshilfen, Jugendsozialarbeit, Freiwilliges Soziales Jahr
  • Kinder- und Jugendschutz

Referat 23
Tagesbetreuung von Kindern in Einrichtungen und Tagespflege

  • Planung und Steuerung fachpolitischer Standards
  • Grundsatzangelegenheiten der Tagesbetreuung und Tagespflege
  • Aufsicht und Beratung der Träger und Einrichtungen (Landesjugendamt)



Leitung des Landesjugendamtes Bremen

Dr. Michael Schwarz
Tel.: +49 421 361 4401
Fax: +49 421 361 2155

Stellvertretende Leitung:
Barbara Hellbach
Tel.: +49 421 361 6727
Fax: +49 421 361 2155

Gemeinsam mit den im Land Bremen tätigen Trägern der freien Jugendhilfe und mit den beiden kommunalen Jugendämtern in Bremen und Bremerhaven trägt das Landesjugendamt zur Umsetzung der Rechte junger Menschen im Sinne des Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) bei.

Das Landesjugendamt nimmt folgende Aufgaben wahr:

  • Fachberatung für die Träger der Kinder- und Jugendhilfe, gemeinsame Projekte, Modellvorhaben, Arbeitshilfen und Materialien
  • Aufsicht über Kindertageseinrichtungen und Einrichtungen der erzieherischen Hilfe
  • Fortbildung für haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kinder- und Jugendhilfe



Fachaufsicht KiTa Bremen (Eigenbetrieb der Stadtgemeinde Bremen)

Peter Dick
Tel.: +49 421 361 6110
Fax: +49 421 496 6110


Öffentlichkeitsarbeit

Martina Pfeffer
Tel.: +49 421 361 2527
Fax: +49 421 361 2155

Bitte beachten Sie die Seite Informationen und Publikationen

Sie finden uns hier:

Abteilungsleitung und die Referate 20 und 23:
Die Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen
Doventorscontrescarpe 172, Block D
28195 Bremen

Referat 21:
Die Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen
Bahnhofsplatz 29
28195 Bremen

Referat 22:
Contrescarpe 72
28195 Bremen



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